Samstag, 20. Juni 2020

Stellungnahmen Einwohnerratssitzung vom 22. Juni 2020

Die glp ist mit der Jahresrechnung zufrieden. Sorgen macht der Blick in die unmittelbare Zukunft, weil die Auswirkungen der Krise auf den städtischen Finanzhaushalt des laufenden Jahres noch ungewiss sind und die Steuereinnahmen 2019 schon tiefer als budgetiert ausgefallen sind.

Die glp ist mit der Jahresrechnung zufrieden. Sorgen macht der Blick in die unmittelbare Zukunft, weil die Auswirkungen der Krise auf den städtischen Finanzhaushalt des laufenden Jahres noch ungewiss sind und die Steuereinnahmen 2019 schon tiefer als budgetiert ausgefallen sind. Die glp erhofft sich schon in dieser Sitzung erste Einschätzungen zu dieser Frage. Das Postulat “Umsetzung von Organisations- und Führungsgrundsätzen beim Seniorenzentrum Zofingen soll erst nach erfolgter und erfolgreicher Implementierung einer neuen Strategie abgeschrieben werden. 

         

Die glp stimmt der neuen Gemeindeordnung zu. Mit der Reduktion von 7 auf 5 Stadträtinnen und der Schaffung eines zweiten Vollamts bringt sie eine Stellvertreter-Regelung für den Stadtammann, die diesen Namen verdient hat. Auch für die Verwaltung und deren Effizienz sieht die glp nur Vorteile. 

  

Der sehr gut vorbereiteten Vorlage zur Verselbständigung der Berufsschule "Weiterbildung Zofingen” (WBZ) stimmt die glp zu. Die Argumente für eine Verselbständigung in eine AG mit der Stadt als Eigentümerin sind schlagend und werden der WBZ eine erfolgreiche Zukunft bescheren.

  

Das Baugebührenreglement gab viel zu reden. Der Erhöhung der Grundgebühren auf ein kostendeckendes Mass von 500 Franken stimmt die glp grossmehrheitlich und schweren Herzens zu, erwartet aber bei der in zwei Jahren anstehenden Einführung eines elektronischen Systems die Möglichkeit, dass gut und vollständig vorbereitete, durch die Bauherrschaft korrekt hochgeladene Baugesuche für Kleinprojekte weiterhin von einem reduzierten Satz profitieren können. Eine Mehrheit der glp stimmt dem Einbau der Konzessionsgebühren in das Baugebührenreglement zu, während eine kleine Minderheit ein separates "Gassenreglement” vorzieht.

  

Dem Übertrag der Strominfrastruktur in der Altstadt von der Stadt an die StWZ stimmt die glp zu und ist erstaunt, dass dies nicht schon früher geschehen ist. Falls sich die Stadt noch an den darauf folgenden Ausbaukosten beteiligt hätte, hätten Anlässe in der Stadt mit geringfügig weniger Kosten für Elektroinstallationen rechnen können. Die glp hält dies jedoch für den falschen Weg. Lieber unterstützt die Stadt Anlässe direkt in transparenter und gezielter Weise. Die glp lehnt daher die Beteiligung der Stadt an bevorstehenden Investitionskosten ab.