Zusammenfassung
Die Grünliberale Partei Zofingen nimmt den neu aufgelegten Gestaltungsplan zur Kenntnis. Generell ist die glp der Ansicht, dass die in der BNO-Abstimmung oft zitierte Qualität im vorliegenden Gestaltungsplan mit den Sonderbauvorschriften zu wenig mess- und fassbar umgesetzt wird. In der Umsetzung öffentlicher Parkplätze in der Einstellhalle sehen wir Chancen für die Stadt. Wir befürchten Leerstände durch ein Nutzungskonzept mit ausschliesslich gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss. Die energetischen Zielsetzungen sind klar ungenügend.
Nutzung
Hinweise:
- Im Richtprojekt gibt es im Erdgeschoss ausschliesslich gewerbliche Nutzungen. Die Wohnungen verfügen über keinen direkten Aussenzugang. Es ist aber unklar wie reagiert werden soll, falls die Vermarktung zeigt, dass diese Flächen nicht sinnvoll gefüllt werden können.
- Aufgrund des Richtprojekts mit dem Wohnungsmix scheinen Familien nicht zur Zielgruppe zu gehören. Nach unserer Einschätzung könnten Singles, ältere Leute, und Paare zur Zielgruppe gehören.
- Das als Pavillon ausgewiesene Gebäude ist primär das Einfahrtsportal für das Parking. Dieser Bereich scheint im Richtprojekt nicht sehr detailliert behandelt worden zu sein. Es fehlen z. B. Neben-, Umkleideräume usw. für das angedachte Café. Die Lage ist zentral und doch abgeschieden. An dieser Lage scheint eine kulturelle, lärmintensivere Nutzung prüfenswert.
Vorschläge:
- Alternativen zu den EG-Nutzungen sollen mitgedacht und einbezogen werden.
- Es soll überprüft werden, wie das Projekt auch für Familien attraktiver gemacht werden kann. Generationenübergreifendes Wohnen bietet gesellschaftliche Chancen und soll möglich sein.
- Die möglichen Nutzungen und das Richtprojekt im Bereich Pavillon sollen hinterfragt werden. Der zentralen, lärmigen Lage soll Rechnung getragen werden.
Energie
Hinweise:
- Bei Projekten, in denen die Stadt selbst als Bauherr auftritt sind die energetischen Ziele deutlich ambitionierter.
- Die Minimalanforderung Minergie entsprechen faktisch dem gesetzlichen Minimum (vorausgesetzt neues Energiegesetz wird angenommen).
- §25 Abs. 1 "möglichst hoher Anteil erneuerbare Energie" ist zu schwammig und unverbindlich formuliert.
- Es gibt, wie gesetzlich mindestens gefordert, nur Anforderungen an die Betriebsenergie. Herstellung, Entsorgung, Mobilität usw. im Sinne der 2000-Watt-Gesellschaft sind nicht behandelt.
- Der zentrale Standort bietet beste Voraussetzungen, ein nachhaltiges Leuchtturmprojekt mit entsprechend hoher, messbarer Zielsetzung zu realisieren.
Vorschläge:
- Verbindlich ein ambitionierteres Ziel setzen wie z.B. Minergie-A-ECO, SIA-Effizienzpfad Energie, SNBS-Gold / Platin, 2000-Watt-Areale usw. Es soll mindestens die graue Energie für die Erstellung quantitativ bewertet werden.
- Für Wärme- und Kälteversorgung ist 100 % erneuerbare Energie einzusetzen.
- Für die Eigenstromerzeugung ist eine verbindliche Quote festzulegen (entfällt bei Annahme Energiegesetz).
Parkierung
Hinweise:
- In den Sonderbauvorschriften ist keine Vorgabe zu E-Parkplätzen gemacht.
- §21, Abs. 2 der Sonderbauvorschrift (öffentliches Parking) ist unverbindlich. Nach einem – allenfalls nicht sehr weitsichtigen Investorenentscheid – könnte kein öffentliches Parking mehr realisiert werden.
- Ein direkter Aufgang des öffentlichen Parkings auf der Seite Altstadt wäre eine grosse Chance und würde auch dem Altstadtgewerbe dienen.
- Im Richtprojekt ist ein hoher Anteil Parkplätze pro Wohneinheit ausgewiesen. Gezielte Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs wie Car-Sharing-Parkplätze sind nicht enthalten.
- Es ist nicht klar, inwiefern das Bedürfnis für Zweiradabstellplätze mit dem vorliegen Gestaltungsplan abgedeckt wird. Wir sind der Meinung, dass es ein grösseres Bedürfnis für grosszügige Veloabstellplätze im Bereich der unteren Promenade gibt. Diesem Bedürfnis wird nicht Rechnung getragen.
Vorschläge:
- Für E-Parkplätze soll eine verbindliche Quote im öffentlichen Parking festgelegt werden, der Anteil soll möglichst hoch sein. Die privaten Parkplätze sollen alle zu E-Parkplätze aufgerüstet werden können. Bei der Erschliessung ist das entsprechend zu beachten.
- Das öffentliche Parking soll verbindlicher Bestandteil des Gestaltungsplans werden. Im Gegenzug sollen die Parkplätze bei der unteren Promenade (Löwen-PP) aufgehoben werden. Bei der unteren Promenade soll ein öffentlicher Park entstehen, der diesen Namen auch verdient. So kann auch ein Teil der verlorenen Grünflächen kompensiert werden.
- Die Möglichkeit eines Aufgangs vom öffentlichen Parking zur Altstadt sei zu prüfen und sofern möglich in den Gestaltungsplan zu integrieren.
- Es soll maximal 1 PP / Wohnung festgelegt werden. Die Parkplätze für das Gewerbe könnten mit dem öffentlichen Parking kombiniert werden. Car-Sharing-Parkplätze können, bei entsprechender Nachfrage, ebenfalls im öffentlichen Parking untergebracht werden.
Die Veloabstellplätze im Bereich der unteren Promenade sollen entsprechend den Bedürfnissen, allenfalls basierend auf einer Analyse, grosszügig erweitert werden